Alle Fahrzeuge, die gewerblich ab 3,5 Tonnen im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Es muss regelmäßig der Einbau, Zustand, Arbeitsweise und die Messgenauigkeit überprüft werden.
Egal, welchen Fahrtenschreiber Sie verbaut haben. Wir können alle Systeme kalibrieren, instand setzen oder erneuern.
Sollten sie von Werk an keinen Fahrtenschreiber benötigen, ist eine Nachrüstung für uns kein Problem.
analoger Fahrtenschreiber
digitaler Fahrtenschreiber GEN1
digitaler Fahrtenschreiber GEN2
alle 2 Jahre
nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtenschreiber - oder Kontrollgeräteanlage
bei jeder Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl ( Sensortausch, Getriebetausch...)
nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges ( Reifenwechsel )
Änderung des amtlichen Kennzeichens
beim Halterwechsel des Fahrzeuges